In memoriam Hrant Dink: 5. Todestag

Anlässlich des fünften Todestages von Hrant Dink finden 2012 erneut Veranstaltungen statt.

Der armenische Verleger und Journalist Hrant Dink wurde am 19. Januar 2007 in Istanbul von einem ultra-nationalistischen Minderjährigen vor dem Redaktionsgebäude seiner Zeitung Agos erschossen.

Das Hrant Dink Forum Köln organisiert die folgenden Veranstaltungen:

20. Januar19 Uhr:  Gedenkfeier mit Fethiye Cetin u.a.

22. Januar, 17 Uhr: Buchvorstellung & Gespräch. "Meine Großmutter. Erinnerungen" von Fethiye Cetin

23. Januar, 19 UhrMuriel Mirak Weissbach ("Jenseits der Feuerwand") und Dr. Alper Öktem

Ort: Alte Feuerwache, Köln

 

SPENDENAUFRUF

Für die Opfer des Erdbebens in Van

Das Erdbeben in der östlichen Provinz Van mit einer Stärke von 7,2 auf der Richterskala hat verheerende Auswirkungen angenommen.

Nach den derzeitigen aktuellen Angaben ist mit rund ca. 1000 Toten und mindestens 300 geborgene Menschen unter den Trümmern zu rechnen. Die Zahl der Verletzen beläuft sich derzeit auf mehr als 1400 Menschen. Es sind zahlreiche Häuser durch das Ausmaß des Erdbebens betroffen.

Die derzeitige Hilfezufuhr ist laut der Betroffenen in der Region ungenügend. So fehlen in einigen Dörfern der Kreisstadt Ercis grundlegende Hilfsgüter wie Nahrung, Kleidung und insbesondere Zelte, Decken und Heizmaterial. Trotz sinkender Temperaturen und der eingetroffenen Kältewelle sind eine Mehrzahl der Betroffen ohne Zelte im Freien. Viele Opfer des Erdbebens mussten wieder in ihren beschädigten Häusern übernachten um sich von der Kälte zu schützen.

Aus diesem Grund rufen wir als TÜDAY - Menschenrechtsverein Türkei/Deutschland e.V. deutschlandweit zu einer Spendenaktion für die Opfer des Erdbebens in der Türkei auf.

Wir bitten daher um eine möglichst breite Unterstützung um in den Krisengebieten eine schnellstmögliche Hilfeleistung stellen zu können.


Spendenkonto:
Empfänger: TÜDAY e.V./ Ilkay Yilmaz
Konto Nr.: 971067505
Blz.: 37010050

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ONLINE PETITION

Zur Freilassung des türkischen Verlegers und Schriftstellers Ragip Zarakolu und der Professoren Frau Büsra Eraslanli

Die internationale Öffentlichkeit nimmt seit ca. 2 Jahren seitens der türkischen Regierung politisch eingeleiteten so genannte „KCK Operationen bzw. Verfahren“ (KCK übersetzt Gesellschaftsverband Kurdistan) mit besorgender Kenntnis war. Unter dem Vorwand der „Terrorbekämpfung“ und mittels des Justizwesens versucht die derzeitige
AKP Regierung alle zivilgesellschaftlichen Aktivitäten, die zugunsten der kurdischen Bevölkerung unternommen und eingefordert werden, unter einem Generalverdacht zu behandeln und dementsprechend zu bestrafen. Somit werden die berüchtigten „KCK Operationen“ zumeist unrechtmäßig als Instrument zur Verbreitung der Angst und Unterdrückung gegen Oppositionelle, Intellektuelle und kritischen Stimmen in der Türkei eingesetzt. Es ist festzustellen, dass die AKP Regierung die willkürlichen Operationen in einer Zeit begonnen hat, in der die „Türkische Demokratisierung“ als ein Model für die Arabische Welt galt.

Seit 2009 sind derzeit ca. 7748 Menschen unter dem „KCK Verfahren“ inhaftiert. Bei rund 3895 Menschen gibt es noch keine absehbare Aussicht bezüglich der Verfahrensdauer geschweige den ein Anberaumen des Termins zum ihrem Hauptverfahren. Somit fallen gewählte Politiker, Intellektuelle mit öffentlicher Wirksamkeit, Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen, Journalisten, Wissenschaftler und Akademiker und MenschenrechtsaktivistInnen unter den undemokratischen und restriktiven Vorgehensweisen der Regierung. Einer der jüngsten Beispiele für diese restriktive Vorgehensweise der Regierung gegenüber Intellektuellen und Akademikern ist die Festnahme von Prof. Dr. Büsra Ersanli (Professor an der Marmara Universität). Professor Ersanli spielt in der Partei BDP (Partei des Friedens und Demokratie/ die BDP setzt die sich hauptsächlich für die Rechte der kurdischen Bevölkerung in der Türkei ein) eine aktive Rolle und steht für die Rechte der kurdischen Bevölkerung in der Türkei ein. Zum Tag der Festnahmeam 29. Oktober 2011 wurde Frau Ersanli zu einer Fachkonferenz an der Bilgi Universität in Istanbul als Referentin zum Thema „Kontroverse Aspekte in der Geschichte der türkischen Republik“ eingeladen. Am selben Tag wurde der Verleger und Schriftsteller Ragip Zarakolu, der Gründungsmitglied des Menschenrechtsvereins und der Vorsitzender des „Writers in Prison Comitees“ (Sektion der türkischen PEN in der Türkei) ist im Rahmen des „KCK Verfahrens“ festgenommen. Zuvor wurde die renommierte Übersetzerin, Forscherin und globale Friedensaktivistin Ayse Berkay im Oktober 2011 auf unbestimmte Zeit festgenommen. Prof. Dr. Büsra Eraslanli, Ragip Zarakolu und Asye Berkay sind einige von vielen tausend Menschen, die der willkürlichen und politisch ideologisierten Justiz zum Opfer fallen.

Wir rufen die internationale Gemeinschaft und die zivilgesellschaftlichen Akteure dazu auf sich für die sofortige Freilassung und gegen die Kriminalisierung der Meinungsfreiheit einzusetzen. Wir fordern die türkische Justiz und Regierung dazu auf eine ganzheitliche Einhaltung und Achtung der universellen Menschenrechtskonventionen zu gewährleisten.

Des weiteren rufen wir alle zivilgesellschaftlichen-sowie politischen Akteure dazu mit der Unterschreibung der Petition ihren Protest gegen die Willkür der staatlichen Gewalt und ihren Institutionen ein Zeichen zu setzen.
Link für die Petition: http://www.ipetitions.com/petition/detentionsinturkey/

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PRESSEERKLÄRUNG

Kurdische Community in Deutschlan anerkennen!

Anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens am 30. Oktober 1961 erinnern wir daran, dass unter den gemeinhin als türkisch-stämmig bezeichneten Migrantinnen und Migranten fast 30 Prozent Menschen kurdischer Herkunft sind. Vielen ist diese Tatsache bekannt, aber trotzdem werden z.B.  Kurdinnen und Kurden so gut wie nie als solche öffentlich angesprochen. Fakt ist: Diese Menschen sind keine Türken.

Migration als ein transnationales Phänomen ermöglicht uns, der Vielfalt der Kulturen als eine Bereicherung zu begegnen.

Als die ersten kurdischen Arbeitskräfte aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimat verlassen hatten und im Rahmen des Anwerbeabkommens nach Deutschland gekommen waren, hatten sie erst hier die Möglichkeit, ihre Sprache und Kultur, die in der Türkei verboten waren, zu pflegen.  

Es kann nicht angehen, dass diese Menschen nun ihrer Identität beraubt werden, indem ihre ethnische und kulturelle Zugehörigkeit in Deutschland keine Berücksichtigung findet und sie pauschal als „türkisch-stämmig“ bezeichnet werden.

Die Forderung nach Beteiligung, nach Anerkennung und Teilhabe in allen gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen, ökonomischen, aber auch politischen Bereichen und Belangen unserer heutigen Gesellschaft, und das mit allen Rechten und Pflichten, setzt voraus, dass die rund eine Million Kurdinnen und Kurden als zweitstärkste Einwanderergruppe nach den Türken in Deutschland als eigenständige Gemeinschaft wahrgenommen und anerkannt werden.