INFORMATIONSABEND

Der Uludere Vorfall

Teilnehmerin: Hamide Akbayir (NRW MdL, Fraktion Die Linke)

Datum: 15.01.2012, um 17: Uhr

Ort: Alte Feuerwache Melchiorstr. 3, 50670 Köln


TÜDAY Menschenrechtsvereien Türkei / Deutschaland e.V,

Mala Kurda e.V

Kein Mensch ist Illegal

MAF-DAD Verein für Demokratie und Internationale Recht

KUNO e.V Verein für Kommunikation und neue Ökologie

ATIK Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa

AGIF Konföderation der Migrantinnen und Arbeiter in Europa

 

-> Pressemitteilung vom 29.12.2011

 

PANEL & DOKUMENTARFILM

Dünü, Bugünü ve Yariniyla; Corum, Maras ve Dersim katliamlari...

Panelistler:

Mehmet Bayrak (Arastirmaci-Yazar)

Murat Çakir (Politolog)

Ibrahim Satilmis (Çorum Katliami Tanigi)

Müzik: Erdogan Emir

Film: Kara Vagon (Belgesel Film)

Yer: Kino im Ludwig Museum

Bischofsgartenstrasse 1, 50667 Köln

Giris: 17.00; Baslama saati: 18.00

 

ONLINE PETITION

Zur Kampagne "Anerkennung der kurdischen Identität in Deutschland"

seit dem 01. August 2011 läuft die Kampagne „Anerkennung der kurdischen Identität in Deutschland“. Ziel ist es, eine Gleichstellung der in Deutschland lebenden Kurden mit anderen MigrantInnengruppen zu erreichen bzw. die Anerkennung der kurdischen MigrantInnen als eigenständige MigrantInnengruppe durchzusetzen. Nach über 50-jähriger Migration leben nun etwa eine Million Kurden in Deutschland, die als Arbeitsmigranten oder als politische
Flüchtlinge aus der Türkei, dem Iran, Irak und Syrien gekommen bzw. geflohen sind. Diese Menschen, welche eine der größten MigrantInnengruppen in Deutschland stellen, werden bis heute nicht als eigenständige MigrantInnengruppe anerkannt, da sie in der Regel den Staaten zugeordnet werden, aus denen sie ausgewandert bzw. geflohen waren. Dadurch werden ihnen fundamentale Rechte, wie Teilhabe an spezifischen Integrationsmaßnahmen u.v.m., verwehrt.
Auch der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages konstatierte am 07.11.1991, dass „in der Bundesrepublik eine große Gruppe von Kurden lebt und auch ihnen die Möglichkeit zur Bewahrung und Entfaltung ihrer kulturellen Identität gegeben werden“ solle (BT-Drucksache: 12/1362).
Seit dem 01. August 2011 läuft die Kampagne „Anerkennung der kurdischen Identität in Deutschland“, deren Ziel es ist, genau diese Umstände zu verändern und Ausgehend von den globalen Menschenrechten, die Rechte der Kurde einzufordern. Weitere Informationen zum Inhalt der Kampagne erhalten Sie unter: www.kurdenindeutschland.de
Zur Unterstützung der Kampagne, wurden vom 01. bis 15. September 2011 Unterschriften in Form von Karten gesammelt. Über 50.000 Unterschriften wurden bereits beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht.
Zusätzlich zu den handschriftlichen Unterschriften gibt es nun für alle, die die Petition bzw. die Petitionskarten noch nicht unterschrieben haben, die Möglichkeit, online mit wenigen Klicks, die Petition zu unterschreiben und somit die Kampagne zur Anerkennung der kurdischen Identität in Deutschland zu unterstützen. Wer bereits eine Petitionskarte unterschrieben hat, braucht die Online-Petition nicht zu unterschreiben.
Wir rufen hiermit alle fortschrittlich, demokratischen Personen, Vereine bzw. Organisationen in Deutschland dazu auf, diese Kampagne zu unterstützen und die öffentliche Online-Petition zu unterzeichnen. Je mehr Personen die Petition online mitunterzeichnen, desto mehr Gewicht erhält sie im folgenden Verfahren.
Bis zum 10.11.2011 kann man die Online-Petition unterzeichnen. Die Unterschriften, die wir bisher in Form von Karten sammeln konnten und die Unterschriften, die wir online sammeln, werden zusammengefasst und beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Sollte es zu einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses kommen, so wird diese im Parlamentsfernsehen übertragen. Zudem sind die Sendungen ebenfalls im Internet zu sehen und können dort jederzeit als „Video-on-Demand“ auf der Webseite des Bundestages abgerufen werden.

Hier geht es zur Online-Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=19950

Bedingungen für die Unterstützung der öffentlichen Online-Petition:
Das Recht darauf, sich an einer Petition zu beteiligen ist im Grundgesetz festgelegt. Artikel 17: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Das bedeutet:
     • Man muss nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, alle Menschen, die in Deutschland
leben, dürfen die Petition unterstützen bzw. unterschreiben.
     • Es gibt keine Alterseinschränkung, Menschen jeden Alters dürfen die Petition unterschreiben.

Wie unterzeichnen Sie die Online-Petition?
1. Zunächst muss man sich im System des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages registrieren. Dazu rufen Sie folgenden Link auf: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=register

2. Hier muss man die aufgeführten Felder ausfüllen. Aufgepasst: Der Benutzername wird automatisch generiert und das geforderte Pseudonym ist nicht der Benutzername, den man später zur Anmeldung gebraucht. Nachdem man alle Felder ausgefüllt hat, erhält man eine Bestätigungsmail mit dem Benutzernamen (á la „Nutzer123456“). Der Nutzername lässt sich nicht ändern, also gut aufbewahren! Um das Konto zu aktivieren, muss man nur noch den Link
in der Bestätigungsmail anklicken.

3. Nun loggt man sich mit den Benutzerdaten auf der Petitionsseite ein: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petitio.
Direkt zu unserer Petition gelangen Sie auch über den Link: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=19950
Dort findet man den Text der Petition und die Begründung für das Petitionsvorhaben.

4. Um die Petition zu unterzeichnen, genügt es nun „Petition mitzeichnen“ in der Spalte „Anzahl Mitzeichnungen“ anzuklicken. Mit nur einem Mausklick gelangt man so auf eine Bestätigungsseite, auf der eine Liste sämtliche MitzeichnerInnen führt. Eine ausführlichere Erklärung mit Bildern dazu finden Sie unter: http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/klima/Online-Petition_Anleitung.pdf

 

UNTERSCHRIFTENAKTION

Rettet das Leben des kurdischen Politikers Abdullah Demirbas!

Verein der Völkermordgegner e.V. führt zurzeit eine dringende Unterschriftenkampagne gegen die Willkür der türkischen Justiz im Fall des namhaften kurdischen Politikers Abdullah Demirbas durch. Eine ähnliche Unterschriftenkampagne haben bereits auch die demokratisch-fortschrittlichen Intellektuellen in der Türkei gestartet. Um die Aufhebung des Reiseverbortes gegen Herrn Demirbas zu erreichen, möchten wir mit unserer Aktion diese Initiative unterstützen. MEHR INFO

 

KAMPAGNE

 

Aufruf zur Unterstützung der Kampagne zur Anerkennung der Kurdischen Identität in Deutschland

In Folge des noch andauernden 25 jährigen türkisch-kurdischen Konfliktes und der prekären wirtschaftlichen und politischen Lage in Syrien, Irak und dem Iran haben hunderttausende KurdInnen für bessere Lebensbedingungen in Europa Zuflucht gesucht. Im Laufe der 50- jährigen Migrationsgeschichte bildet die Kurdische Bevölkerung in Deutschland derzeit die zweit größte Migrationsgruppe. Dennoch werden sie nicht wie andere MigrantInnengruppen als eine eigenständige etnisch-kulturelle gesellschaftliche Gruppe behandelt, sondern zumeist unter den Staaten
und MigrantInnengruppen zugeordnet aus denen sie ausgewandert oder geflohen sind.

Diese Herangehensweise führt zwangsweise dazu, dass die kurdischen MigrantInnen im Vergleich zu anderen MigrantInnengruppen
das Recht auf Bewahrung ihrer kulturellen und politisch-sozialen Identität nicht in dem gleichen Maße wie andere gesellschaftliche Gruppen
ausüben können. Somit finden sie weder in öffentlich gesellschaftlichen Diskursen eine Erscheinung noch in wichtigen staatlichen
und zivilgesellschaftlichen Vertretungsebenen wie bspw. dem Bundesbeirat für Integration.


Die Anerkennung der Kurdischen Identität und die Gleichstellung mit anderen MigrantInnengruppen stellt nicht nur ein Grundrecht eines jeden Bürgers dar, sondern ist auch ein anerkanntes universelles Menschenrecht, welches in allen öffentlich gesellschaftlichen Lebensbereichen gewährleistet und ausgeweitet werden muss.

In diesem Sinne muss die Anerkennung der kurdischen Identität auch als Einhaltung und Umsetzung freiheitlich demokratischer
Rechte angesehen werden. Daher appellieren wir an alle zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbände die Kampagne

zur Anerkennung der kurdischen Identität zu unterstützen, denn die Bewahrung der ethnisch kulturellen Rechte ist
ein unumgängliches Menschenrecht.

Kimlik Kampanyasına Yönelik Bir Analiz

Hepinizin bildiği gibi Federal Almanya Anayasası; kişilerin ‘’temel hak ve hürriyetlerini’’ özellikle ilk 19 maddesini, uluslararası insan hakları belgeleri’nden almıştır.
Bunlardan birincisi; hukuksal bağlayıcılılığı olan İnsan Hakları Evrensel Beyannamesi. İkincisi; Azınlıkların  Korunmasına Dair Çerçeve Sözleşmesi ve Azınlık Dilleri Çerçevesi’dir. Bunlardan son ikisini Almanya anayasası, normatif değerler olarak almıştır. Yukarıda saydığımız metinler içerisinde hukuksal bağlayıcılığı ve yaptırım gücü olan esas metin, İnsan Hakları Evrensel Beyannamesi’dir.
Almanya anayasasına baktığımızda; temel hak ve özgürlükler iki kategoride düzenlenmiştir.
Birinci kategori; herkesin hakları olan yurttaşlık hakları ikinci kategori ise Alman vatandaşların haklarıdır. Fakat yürüttüğümüz kampanyanın doğrudan konusu olması açısından bizler esas olarak Almanya’da yaşayan, tüm yurttaşlar için geçerli olan maddelere bir göz atmak istiyoruz.
Örneğin Eşitlik yasası (Gleichheitsgesetz)  Almanya anayasasının 3. maddesinde:
‘’Bütün insanlar yasa önünde eşittirler. Cinsiyet, soyu, ırkı dili yurdu ve kökeni inancı dini veya siyasi görüşleri dolayısıyla hiç kimse mağdur edilemez ve hiçkimseye imtiyaz tanınamaz’’ maddesiyle düzenlenmiştir. Yine 5. maddesinde: ‘’Herkesin düşüncesini söz, yazı ve resimle serbestçe açıklayıp ve herkese açık olan kaynaklardan hiçbir engele uğramadan bilgi edinme hakkı vardır. Basın özgürlüğü ile radyo ve film aracılığıyla haber verme özgürlüğü güvence altındadır sansür uygulanamaz’’ vurgusu yer alır. Almanya anayasasında en çok önemsenen bir diğer kavram ise ayrımcılık kavramıdır. Alman anayasasının 34. maddesinde AYRIMCILIK yasağı; Avrupa İnsan Hakları Sözleşmesi’nden yola çıkılarak aşağıdaki madde ışığında düzenlenmiştir. ‘’Bu sözleşmede tanınan hak ve özgürlüklerden yararlanma; cinsiyet, ırk, renk, dil, din, siyasal veya diğer kanaatler ulusal ya da sosyal köken ulusal bir azınlığa mensupluk, servet, doğum veya herhangi başka bir durum bakımından hiçbir ayrımcılık yapılmadan sağlanır.’’
Fakat pratiğe baktığımızda Almanya, her ne kadar temel insan hakları belgelerinden kaynağını alarak anayasasını şekillendirdiğini, Avrupa İnsan Hakları Sözleşmesi’ndeki ayrımcılık yasağı gibi maddelerle de zenginleştirdiğini iddia etse de, söz konusu göçmenlerin hakları olduğunda; buna uygun bir pratik görememekteyiz.
Göçmen gruplarının haklarına baktığımızda en büyük sorunun temsiliyet sorununda yattığını görmekteyiz. Örneğin sözkonusu seçme ve seçilme hakkı olduğunda AB’ye üye ülke vatandaşları seçimlerde oy kullanma ve seçilme hakkına sahipken, Türk vatandaşı olan Türkiyeli göçmenler bu haktan yoksun bırakılmaktadır.

Anerkennung der kurdischen Identität

Alle unten genannten Organisationen sind vor wenigen Monaten übereingekommen, dass sie sich in diesem Jahr verstärkt für die Anerkennung der Kurdischen Identität in Deutschland einsetzen werden. Die Kampagne startet am 1. August und nimmt die Forderungen der Berliner Erklärung, die auf der YEK-KOM-Konferenz vom September 2009 verabschiedet wurde, zur Grundlage. Ziel ist es, eine Gleichstellung der in Deutschland lebenden KurdInnen mit anderen Migrantengruppen herzustellen.

Nach über 50-jähriger Migration leben nun fast eine Million KurdInnen in Deutschland, die als ArbeitsmigrantInnen oder als politische Flüchtlinge aus der Türkei, dem Iran, Irak und Syrien gekommen oder geflohen sind. Eine der größten MigrantInnengruppen ist bis heute nicht als eigenständige MigrantInnengruppe anerkannt, da sie in der Regel den Staaten zugeordnet werden, aus denen sie geflohen waren. Dadurch werden ihnen fundamentalen Rechte, wie Teilhabe an spezifischen Integrationsmaßnahmen u.v.m., verwehrt.

Am 07.11.1991 konstatierte der Auswärtige Ausschuss, dass „in der Bundesrepublik eine große Gruppe von Kurden lebt und auch ihnen die Möglichkeit zur Bewahrung und Entfaltung ihrer kulturellen Identität gegeben werden“ solle (BT-Drucksache: 12/1362)

Die Tatsache, dass seit 1993 aufgrund politischer Erwägungen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten wurde, führt dazu, dass ein großer Teil der kurdischen MigrantInnen und insbesondere ihre Selbstorganisationen kriminalisiert, stigmatisiert und ausgegrenzt werden. Es ist dringlicher denn je, diesen Umstand zu ändern. Wir sind der Auffassung, dass ein grundlegender Paradigmenwechsel notwendig ist. Dazu gehören insbesondere:

01 Die Anerkennung der kurdischen MigrantInnen als eigenständige MigrantInnengruppe und Gleichstellung mit den anderen MigrantInnengruppen;

02 Um sowohl die Integration der Kurden in die deutsche Gesellschaft zu fördern als auch die Lösung der kurdischen Frage in der Türkei zu unterstützen, sind die Aufhebung des PKK-Verbots und damit zusammenhängende Betätigungsverbote kurdischer Organisationen sowie die Beendigung der Repressionsmaßnahmen unerlässlich;

03 Förderung von Beratungs- und Betreuungsprojekten sowie Herausgabe von Informationsmaterialien in kurdischer Sprache insbesondere für Kurdinnen;

04 Ausweitung des Muttersprachenunterrichts in Kurdisch auf alle Bundesländer;

05 Die Zulassung kurdischer Namen, auch wenn diese von den Behörden der Herkunftsländer nicht anerkannt werden;

06 Gleichbehandlung der KurdInnen bei fremdsprachigen Sendungen durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk;

07 Anerkennung des Newroz-Festes als Feiertag in Anlehnung an den Beschluss der Generalversammlung der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) vom 23. Februar 2010;

08 Aufnahme aller kurdischen Vertretungen in den Bundesbeirat für Integration;

09 Förderung der Selbsthilfe sowie der Herausgabe von politischen und kulturellen Informationen in kurdischer Muttersprache;

10 Beendigung der Abschiebepolitik gegenüber Kurdinnen und Kurden sowie Aufhebung der Praxis des Widerrufs von anerkanntem Asylstatus;

11 Verstärkter Einsatz der Bundesregierung für die friedliche und demokratische Lösung der kurdischen Frage;

12 KurdInnen gehören verschiedenen Religionsgemeinschaften an. Sie sind Christen, Yeziden, Aleviten oder Moslems, weshalb wir die Einbeziehung aller in die Arbeitskreise zum Dialog der Religionen fordern;

Die Organisationen sind der Auffassung, dass diese Forderungen einen wichtigen Schritt für die überfällige Integration eines nicht unwesentlichen Teils unserer Bevölkerung darstellen. Wir sind der Überzeugung, dass auf diese Weise gemeinsam eine friedliche, gleichberechtigte und demokratische Zukunft gestaltet werden kann. In diesem Sinne bitten wir Sie, die Kampagne für die Anerkennung der kurdischen Identität in Deutschland zu unterstützen.

YEK-KOM e.V. - Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland
ATIF - Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e.V.
AGIF - Föderation der Arbeiterimmigrant /innen in Deutschland e.V.
Cenî - Kurdisches Frauenbüro für Frieden e.V.
Kurdisches Institut in Deutschland
FKE – Föderation der Yezidischen Vereine e.V.
CÎK - Föderation der Kurdischen Muslimischen Gemeinschaften in Europa e.V.
FEDA - Föderation der Demokratischen Alewiten e.V.
KURD-AKAD - Netzwerk Kurdischer AkademikerInnen e.V.
TÜDAY - Menschenrechtsverein Türkei/Deutschland e. V.
YXK – Verband der Studierenden aus Kurdistan e.V.
Zentralverband der Assyrischen Vereinigungen in Deutschland und europ. Sektionen/ZAVD
YEKMAL e.V. - Kurdischer Elternverein
Der Europäische Friedensrat Türkei/Kurdistan
Kurdische Gemeinde zu Berlin-Brandenburg e.V.
YMK – Verein der Kurdischen Lehrer in Europa e.V.
Volksrat der Eelam Tamilen in Deutschland

MEHR ZUR KAMPAGNE